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Hilfe zur Selbsthilfe • Beratungsunternehmen für Baufinanzierung, Darlehenssicherung & Konfliktmanagement

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Darlehenssicherung durch ein Forwarddarlehen

( Bei allen folgenden Berechnungen handelt es sich um Fallbeispiele !!! Jede Finanzierung ist daher in Hinsicht auf die Machbarkeit nach den banküblichen Kriterien zu prüfen !!! )

Was ist ein Forwarddarlehen ?

Ein Forwarddarlehen, im Fachbegriff „vorgezogene Anschlußfinanzierung“, dient der Sicherung bestehender Immobilienfinanzierungen, z.B. Hausbau oder Wohnungskauf. Es bietet die Möglichkeit, schon heute eine Zinssicherung ( Zinsfestschreibung ) über die derzeitige Zinsbindung hinaus zu erreichen. Das macht Ihre Hausfinanzierung kalkulierbarer, da Sie nicht befürchten müssen nach Auslauf Ihrer Zinsbindung in eine Hochzinsphase zu geraten. So verhindern Sie nachhaltig, dass Ihre monatliche Darlehensbelastung eines Tages ggf. unbezahlbar wird.

Wann kann man ein Forwarddarlehen beantragen ?

Ein Forwarddarlehen können Sie mit unserer Unterstützung bis zu 5 Jahre vor Ende Ihrer Zinsbindung beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, mit welcher Bank Sie ursprünglich finanziert haben. Grundsätzlich gilt, dass Sie mit Ende der Zinsbindung jederzeit wechseln bzw. Ihr Darlehen ganz oder teilweise zurückführen können .

Was bedeutet das in Zahlen ?

Beispiel : Sie haben 175 000,00 € finanziert und Ihre Zinsbindung endet in 5 Jahren. Der heutige Zins, den Sie bezahlen, beträgt 4,5 % p.a. und Sie tilgen mit 1 % p.a.. Angenommen der Darlehenszins erhöht sich in 5 Jahren um nur 2 %, dann ergibt das folgende Situation :

Darlehenshöhe
monatliche Belastung bei 4,5 % p.a.
monatliche Belastung nach Ende der Zinsbindung bei
6,5 % p.a.

Mehrbelastung
175 000,00 €
802,08 €
1093,75 €
+ 291,67 €

Kann man seine monatliche Belastung auch stabil halten oder ggf. reduzieren ?

Auch das ist mit einem Forwarddarlehen möglich. In solch einem Fall beantragt man Mittel in Höhe der Restschuld zum Ablösetermin ( Auslauf der Zinsbindung ), in der Regel ca. 86 % des Ursprungdarlehens. Allerdings wirkt sich das dann auf die Laufzeit aus. Aber auch dafür gibt es Möglichkeiten der Kompensation. Im o.g. Fallbeispiel und einem Forwarddarlehenszins von derzeit Ø 5 % p.a. und 1 % Tilgung p.a. würde sich folgende Situation ergeben :

Darlehenshöhe
Restschuld ca. 86 % aus 175 000,00 €
ursprüngliche monatliche Belastung bei 4,5 % p.a.
aus 175 000,00 €
monatliche Belastung des Forwarddarlehens
bei 5,0 % p.a. basierend auf der Restschuld
Ersparnis
150 500,00 €
802,08 €
752,50 €
- 49,58 €

Hinweis : Je höher der ursprüngliche Darlehenszins, desto höher ist die Ersparnis. Je geringer der ursprüngliche Darlehenszins, desto geringer die Ersparnis.

Für weitere Informationen oder konkrete Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an : 0381-4407145



Frank Wobst Beratung Baufinanzierung, Darlehenssicherung & Konfliktmanagement gepr. Baufinanzierungsfachmann
Osloer Str. 14, 18107 Rostock
Telefon: 0381 - 440 71 45 | Fax: 0381 - 440 71 44 | Funk: 0151 - 157 611 84 | e-mail: service@baufinanzhilfe.de